Rechtsprechung
LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tarifvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 4 Abs. 5 TVG
Tarifvertrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Anwendung des Manteltarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe Nordrhein-Westfalen vom 02.02.2000 (MTV 2000) auf ein Arbeitsverhältnis kraft Nachwirkung; Anwendbarkeit des neuen MTV 2005 vom 01.01.2006 auf das Arbeitsverhältnis bei Erfassung des ...
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wieder einmal Pflegedienste: Zwangspausen werden nicht vergütet - zulässig?
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 15.03.2007 - 1 Ca 568/06
- ArbG Köln, 15.03.2007 - 1 Ca 568/07
- LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 212/00
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags
Auszug aus LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG wirken die Rechtsnormen eines Tarifvertrages, auch wenn die Allgemeinverbindlichkeit mit dessen Ablauf gemäß § 5 Abs. 5 S.3 TVG endet, gemäß § 4 Abs. 5 TVG auch gegenüber Nichttarifgebundenen (Außenseitern) nach (BAG v. 25.10.2000 - 4 AZR 212/00 -AP Nr. 38 zu § 4 TVG Nachwirkung). - BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Auszug aus LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07
Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung). - BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90
Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung
Auszug aus LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07
Eine die Nachwirkung beendende andere Abmachung kann nur eine solche sein, die auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet (BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 - BAG v. 27.11.1991 - 4 AZR 211/91 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung). - LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 490/07
Tarifvertrag
Auszug aus LAG Köln, 23.08.2007 - 5 Sa 933/07
Parallel zu 5 Sa 490/07.
- LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12
Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für …
In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (vgl. LAG Köln 6. Oktober 2008 - 5 Sa 964/08 - juris; 23. August 2007 - 5 Sa 933/07 - juris; die Kammer ist in diesen Entscheidungen von der Anwendbarkeit des § 295 BGB ausgegangen). - LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 179/09
Weisungsrecht bei Aufteilung der Arbeitszeit
Zwangspausen, die über den Umfang der notwendigen Pausen nach § 4 Arbeitszeitgesetz wesentlich hinausgehen, verstoßen daher gegen billiges Ermessen (s. dazu bereits LAG Köln, Urteil vom 04.08.2008 - 5 Sa 639/08 - veröffentlicht in NRWE; ebenso LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 933/07 - ). - LAG Köln, 04.08.2008 - 5 Sa 639/08
Bezahlung von Zwangspausen
Die erkennende Kammer geht wie bereits das LAG Köln in seinem Urteil vom 23.8.2007 - 5 Sa 933/07 - davon aus, dass die von der Beklagten angeordneten Arbeitsunterbrechungen, die so genannten "Breakstunden" nach § 615 S.3 BGB zu vergüten sind, soweit sie von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerpartei substantiiert vorgetragen worden sind.
- LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit
Denn einerseits weiß die Beklagte spätestens seit den im Sommer 2007 ergangenen Berufungsurteilen des LAG Köln (s. LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 933/07), dass Break-Stunden vergütungspflichtig sind. - LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 1509/11
Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung
In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (vgl. LAG Köln 6. Oktober 2008 - 5 Sa 964/08 - juris; 23. August 2007 - 5 Sa 933/07 - juris; die Kammer ist in diesen Entscheidungen von der Anwendbarkeit des § 295 BGB ausgegangen). - ArbG Köln, 13.03.2012 - 16 Ca 248/12 Die erkennende Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (z.B.: LAG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 5 Sa 933/07 - unter I 3. der Gründe), das erkannt hat, dass die von der Beklagten für die jeweiligen Arbeitstage angeordneten Arbeitsunterbrechungen nach § 615 Satz 3 BGB zu vergüten sind, soweit sie von der darlegungs- und beweispflichtigen klagenden Partei substantiiert vorgetragen sind.